Der Lockdown wird fortgesetzt – neue Coronaschutzverordnung ab heute gültig

Die neue, ab dem 11.01.2021 gültige Coronaschutzverordnung verlängert die bekannten Einschränkungen für den organisierten Sport. Wörtlich heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und […]

Mehr