Gemeinsame Sportausübung nur noch für immunisierte Personen

Gemäß der ab 24.11.2021 gültigen Corona-Schutzverordnung dürfen in und auf allen Sportstätten nur noch immunisierte (d.h. vollständig geimpfte oder genesene) Personen gemeinsam Sport treiben. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

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